Unser Verein

Wir sind klein, aber fein: ein Volleyballverein, der in der Turnhalle des Gymnasiums Thun Seefeld trainiert.

Vorstand

Präsidentin

Andrea Roggli

andrea.roggli(at)bluewin.ch

Korrespondentin

Nicole Williner / Corina Burn

Kassierin

Nicole Noller

Materialwartin

Christine Rothacher

g.rothacher(at)hispeed.ch

Spielbetrieb

Nadine Leichtnam

Beitritt

Nach einigen Probetrainings kannst du unserem Verein beitreten. Dazu füllst du das Beitrittsformular aus und bringst es deiner Trainerin oder deinem Trainer ins Training mit.

Statuten

An der Gründungsversammlung haben wir die Statuten verfasst. Sie stehen hier zum Download bereit.

Ethik-Statut Volley Seefeld Thun
  1. Volley Seefeld Thun setzt sich für einen gesunden, sauberen, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt diese Werte vor, indem er – sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Volley Seefeld Thun anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern.
  2. Swiss Volley, seine direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen und alle auf Seite 4 («Persönlicher Geltungsbereich») des Doping-Statuts von Swiss Olympic («Doping-Statut») bzw. in Artikel 1 Absatz 4 des Ethik-Statuts des Schweizer Sports («Ethik-Statut») genannten Personen unterstehen dem Doping-Statut bzw. dem Ethik-Statut. Volley Seefeld Thun sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie dem Volley Seefeld Thun angehören oder zugerechnet werden können, das Doping-Statut und das Ethik-Statut anerkennen und befolgen.
  3. Mutmassliche Verstösse gegen das Doping-Statut oder das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an. Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.

Datenschutz

Wir halten uns an das revidierte Datenschutzgesetz (seit 1. September 2023 in Kraft) und gehen mit den Daten unserer Mitglieder sorgfältig und vertrauensvoll um. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.